Böhm-Chronik
Die Verfassung der deutschen Siedler
Beiträge zur schlesischen Rechts- und
Verfassungsgeschichte
Die Verfassung der deutschen Siedler
Das deutsche Recht. Der Grundstock der deutschen Siedler ist
aus dem älteren Koloniallande zwischen Saale und Queis nach
Schlesien gekommen. Sie haben wie ihre Sprache auch ihr Recht
mitgebracht. Daraus ergibt sich ein einheitlicher Grundcharakter
des deutschen Rechtes in Schlesien [..].
Ganz einheitlich ist auch in Schlesien das deutsche Recht nicht
gewesen. Unter diesen allgemeinen Begriff fallen hier ausser dem
Magdeburger Stadtrecht das "fränkische" und "flämische" Recht.
Diese Ausdrücke können leicht irreführen. Weder das fränkische
noch das flämische Recht sind Stammesrechte; sie sind auch nicht
unmittelbar aus Franken bzw. Flandern nach Schlesien gekommen.
Ostfranken, besonders wie es scheint, aus Unterfranken, und
Flamländer, sind im 12. Jh. in das Land östlich der Saale
gekommen und haben ihr Recht dorthin gebracht. Erst von hier
aus sind Elemente beider Rechte von Siedlergruppen gemischter
Herkunft mit starken thüringischem Einschlag nach Schlesien
gebracht worden.
Die für uns erkennbaren Unterschiede erstrecken sich namentlich
auf das Agrarrecht und das eheliche Güterrecht [..]
Für das Gebiet östlich der Saale war das Magdeburger Recht
bereits vorbildlich, als die Wanderung von dort nach Schlesien
einsetzte. Daher wurde Schlesien gleich mit der deutschen
Kolonisation in den Bereich dieses Rechtes einbezogen. [..]
Der Sachsenspiegel ist nach etwa 1270 nach Schlesien gelangt. Er
fand Verbreitung und Anwendung auch dort, wo das Magdeburger Recht
nicht eingeführt worden war. Der Bischof von Breslau liess ihn
schon vor 1292 in die lateinische Sprache übersetzen, offenbar
weil er in den Besitzungen des Bistums Anwendung fand.
Quelle:
Heinrich von Lösch: Beiträge zur schlesischen Rechts- und
Verfassungsgeschichte, Konstanz 1964, S. 117 ff.
Informationen wurde freundlicherweise von Angelika Beck und Wolfgang Faber bereitgestellt.