Böhm-Chronik



Kammerherr, Kämmerer, Kammerdiener

Begriffserklärungen

Kammerherr, Kämmerer, Kammerdiener

Im Feudalsystem gab es als Abgabeleistungen (Steuern, Pacht, Zehnt, Zins) neben Geldzahlungen vorwiegend naturale Abgaben. Der Verdienstvolle erhielt als Lohn einen Lehen, das er dann nutzen oder ausnutzen konnte. Der Unfreie leistete Naturalabgaben und auch Arbeitsleistungen (Frondienste). Um die Leistungen zu erfassen, zu lagern und weiter abzuführen hatten die Herrensitze sogenannte Zehntscheunen und in den Gebäuden Lagerräume (Kammern). Dort wurden dann die Werte je nach Art gelagert und so auch gesichert. Die Größe der Kammer richtete sich nach dem Bedarf. Die für die Kammer verantwortlichen waren die Kämmerer. Das Kämmerersystem war dem Hof, dem Bedarf angepasst, so gab es bedeutende Kämmerer, wenn durch deren Kammer erhebliche Werte gingen und unbedeutende, wo wenig zu tun war. Diese Kämmerer hatten dann meist noch andere Aufgaben. Der Kämmerer konnte ein Unfreier aber auch ein Freier sein. Kämmerer war die Arbeitsbezeichnung, Kammerherr ein Titel, der bei bedeutenden Kammern verliehen wurde und daher auch erstrebenswert war.

Mit Abbau des Feudalsystem trat die Naturalleistung immer weiter zurück, das Geld war handlicher, brauchte keine besondere Pflege und verdarb nicht. Die Bedeutung der Finanzkammer stieg und verdrängte letztendlich die Naturalkammern. Es hat sich dann bei den Ortschaften überliefert, das der für die Finanzen Verantwortliche als Kämmerer bezeichnet wird. Er steht also der Finanzkammer vor.

Für den privaten Bedarf der Herrschaft war der Kammerdiener, der die Kleiderkammer, Wäschekammer, Waffenkammer, Pulverkammer, Kornkammer zu betreuen hatte. Insgesamt alles Tätigkeiten, die vom höherstehenden Menschen als "nicht standesgemäß" eingestuft wurden. Ein gewisses Vertrautheits- oder Vertrauensverhältnis und die Einhaltung zeremonieller, höfischer Etikette haben dabei stets eine große Rolle gespielt.


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