Böhm-Chronik



Vorwerk

Beitrag von Peter Przybilla




An ersten Stelle möchte ich aus einem 'Brief von Bruno Geweniger an Kretschmer zur Geschichte von Kauern', zitieren:
"[..]Unter Vorwerk verstand man bei uns oft ein vom Gut entferntes einfaches, meist nur aus Holz hergestelltes Bauwerk, ähnlich unseren Feldscheunen. So in Zschippern, wo ein Vorwerk von Pforten stand. Die Zeugen im Frohnprozeß bekunden 1550, daß .. nur eine Scheune daselbst gestanden. Auf der Lasur (Krimel) stand in alter Zeit 1550, 1580 auch ein Vorwerk der gänzliche Wassermangel läßt es als ausgeschlossen erscheinen, daß ein Vorwerk von Kategorie 1 oder 2 sich daselbst befunden hat. Es war ein Vorwerk Kategorie 3, ... Unterkunftshütte für Arbeiter ... Geräteschuppen. [..]"



Darüber hinaus ein Zitat aus Meyer Konversations-Lexikon 1888:
"Vorwerk, in der Landwirtschaft ein vom Hauptgut abgetrennter Teil des Gutes mit eignen Wirtschaftsgebäuden und eigner, wenngleich in Abhängigkeit von dem Hauptgut stehender Betriebsleitung. Bei guter Arrondierung, und wenn der Hof in der Mitte des Ackerareals steht, wird die Errichtung eines Vorwerks erst bei einem Gesamtareal von 600 Hektar erforderlich." Der Begriff stammt eigentlich aus dem Festungsbau (Werk = Festung, Vorwerk = abgetrennter Festungsteil); Rittergutsbesitzer waren ja häufig Offiziere.


Vorwerk:
Meierhof (mansionalis dominica, mansionilis) vom Hauptgut abgetrennter, wirtschaftlich mehr oder weniger selbstaendiger Wirtschaftshof, bei Verpachtungen meist fuer sich verpachtet. Auch die kleineren Fronhoefe wurden im Gegensatz zum Haupthof als Vorwerk verzeichnet, desgleichen die Burghoefe. Ebenso hiessen in Eigenwirtschaft betriebene Gueter Vorwerke. An der Spitze standen Vorwerksverwalter (Hofmeister, Hubmeister, Meier, Oberackermaenner, Pflugmeister, Sedelmeier, Untermeister, Vorwerksschreiber [..], die ihren Vorgesetzten, den Meier des Fronhofs, auch sonst unterstuetzten, z. B. als Zinsmeister; unter ihnen standen niedere Beamte (Unterackermaenner). Vorwerke, die hauptsaechlich Viehzucht betreiben, werden als Meieren [..] bezeichnet, dagegen diejenigen mit dem ueblichen landwirtschaftlichen Betrieb als Ackerhoefe. [..]

Quelle: Hilfswoerterbuch fuer Historiker, Tuebingen und Basel 1995


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