Böhm-Chronik
Adels-/Ahnenprobe
Beheim und Behem 'Herren aus Schlesien'
Jeder von uns sollte sich selbst als Bestandteil der Geschichte, nämlich unserer
eigenen Familiengeschichte bewusst werden, dann wird es leichter, Geschichte
überhaupt zu begreifen. Viel mehr als wir ahnen können, gelang es vielen Mitgliedern
des Ritterstandes im späten Mittelalter nicht, sich vom Berufskrieger zum - etwas
salopp gesagt - "Besitzer/Verwalter eines landwirtschaftlichen Grossbetriebes",
einer Grundherrschaft, umzuwandeln. So erging es wohl auch den
Beheim von Swarczewalde.
Mit der Stärkung des Territorialfürstentums bildete sich allmählich eine neue
Verwaltungsstruktur heraus, die der Grundherrschaften. Mit problematischen Folgen,
denn mit der zunehmenden ökonomischen und politischen Macht der Städte sowie der
aufkommenden Geldwirtschaft geriet vor allem der niedere Feudaladel in eine
permanente Krise, die sich zum Teil im Raubritterunwesen widerspiegelte. Dazu
kam noch die Adels-/Ahnenprobe, die den Erhalt des Adelsstandes reglementierte.
Wer nicht "standesgemäss" heiratete wurde disqualifiziert, ausgeschlossen. Die
Adelsprobe zusammen mit der Aufschwörung hat sicherlich damals schon gutes Geld gekostet, was einige nicht
aufbringen konnten. Ein Teil der Ritter ging einfach unter und lebte als
(Frei-)Bauer weiter, andere wiederum dienten am Hofe des Landesherrn oder einer
grösseren Herrschaft, z.B. als Förster oder Jäger.
Siehe auch:
Zur Geschichte der
Grundherrschaften im Waldenburger Bergland
besonders
Niedergang des
Rittertums in Niederschlesien
Leider wird der Verfall des niederen Adels im späten Mittelalter meines Erachtens
von den Geschichtsgelehrten nicht gebührend behandelt. Wer hat Informationen zu
dem Thema?
Ich schliesse mich der etwas gewagten Theorie an, dass die Wappensammlungen damals
auch für die Adelsproben benutzt wurden; denn, in der ersten Ausgabe des Siebmachers
vom Jahre 1605 sind die Beheim sowie die Behem aufgeführt und zwar unter
'Herren aus Schlesien', also im Herrenstand, d.h. uradeliger Ritterstand. Von den
Behem vermute ich, dass es sich um den Zweig der Beheim, der um 1400 nach Krehlau
(Wohlau) ging, handeln könnte. In den nachfolgenden Ausgaben des Siebmachers sind
sie - soviel ich bis jetzt erfahren konnte - nicht mehr enthalten. Entweder waren
sie ausgestorben (?) oder aber aus dem Adelsstand ausgeschlossen worden, da sie die
Adelsprobe nicht mehr erbringen konnten.
Meine Forschung geht erstmal dahin, herauszufinden, ob die Wappen der Beheim und
Behem in allen nach 1605 folgenden Siebmacher-Wappenbüchern aufgeführt wurden. Dabei
kann man den Briefadel sowie die bürgerlichen Wappensammlungen ausser Betracht
lassen.
Ergebnis (Nachtrag): Die Beheim werden im "Siebmacher,
Band Schlesien Abgestorbene 3. Teil", 1894, Seite 70, Tafel 42, veröffentlicht.
Quelle:
Die Beheim/Die Behem
Adelswappen aus dem "New Wapen-Buch, darinnen dess H. Roem. Reichs Teutscher Nation
hohe Potentaten, Fuersten, Herren und Adelspersonen ... Wapen", herausgegeben von
Johann Siebmacher, Norimbergae (Nuernberg), 1605.
Lexikon Seeau:
Ahnenprobe im Mittelalter entstandenes Beweisverfahren zur Abgrenzung von den anderen Ständen. Vor allem
der so genannte Vier-Ahnen-Beweis, d.h. der Nachweis, dass alle vier Großeltern des Probanden demselben
Stand angehört hatten. Grund dafür ist, dass zu dieser Zeit aus den Berufsständen Geburtsstände geworden waren.
Für den Adel (im heutigen Sinne) ist der erste wesentliche Ahnenbeweis ab dem 12. Jahrhundert der der
Turnierfähigkeit, er wird vom Nachweis der Abstammung von vier ritterbürtigen Ahnen und der Legung einer
Wappenprobe abhängig gemacht. Später werden bestimmte Funktionen dem Adel vorbehalten, so in Ritterorden,
Domkapiteln und Stiften (Stiftmäßigkeit), Orden und Stiften für adelige Damen und Hofwürden
(z.B. die Kämmererwürde und der Hofzutritt).
Welche Abstammungsvoraussetzungen zu erfüllen sind, ergibt sich aus den Regeln der betreffenden Institution.
Tendenziell wird aber - zur Aufrechterhaltung der Exklusivität - die Anforderungen bis hin zur 16-Ahnen-Probe
(Nachweis, dass alle Ururgroßeltern adelig geboren waren) immer mehr verschärft. In älteren Zeiten wurde der
Nachweis regelmäßig durch die so genannte "Aufschwörung” erbracht; mit der Säkularisation und dem Ende des
alten Reichs trat an ihre Stelle der Urkundenbeweis.
Aufschwörung, die durch andere Adelige feierliche Bestätigung der Richtigkeit der auf der Ahnentafel und
anderer Dokumente des Probanden enthaltenen Angaben sowohl bezüglich der ehelichen Geburt aller Vorfahren als
auch der Zugehörigkeit aller aufgeführten Personen zum Adel.
Aufschwörung in GenWiki.
GEBÜHREN: Beispiel aus dem 19.Jahrhundert
Gebühren zur Erhebung in den Adelsstand im 19. Jahrhundert im Kaiserreich Österreich. Es gab feste Gebühren, gegliedert nach Rahmenbedingungen.
Hier ein Beispiel, dessen Abrechnung in einem betreffenden Adelsakt gefunden wurde.
Bevor man dieses kaiserliche Diplom erhielt, mußten die 'Taxn' (Gebühr) für das Freiherrn-Prädikat in der Höhe von 300 Gulden und die Ausfertigungsgebühren für das Freiherrendiplom in der Höhe von 170 Gulden bezahlt werden.
470 Gulden waren eine ganze Menge Geld. Diese Gebühren waren wohl auch der Grund, warum viele vorgeschlagene Beamte und niedere Offiziere diese Ehre ablehnen mußten - sie konnten sie sich einfach nicht leisten. Dagegen wurden besonders verdiente Offiziere manchmal auch ohne Taxn (also kostenlos) geadelt.
Entnommen aus Sudeten-Mailingliste
Die Ahnenprobe
von Bernhard Peter